Newsletter 039/2010

Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD):

Programm zur Förderung internationaler Postdoktorandinnen und Postdoktoranden an der Juristischen Fakultät

Bewerbungsfrist: 30.06.2010

 

Ziel des Programms ist es, jüngeren ausländischen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen einen kurzzeitigen Lehr- und Forschungsaufenthalt an der Juristischen Fakultät in Heidelberg zu ermöglichen. Neben einer Vertiefung der Verbindungen nach Deutschland soll durch das Programm auch das Deutsche als internationale Wissenschaftssprache gefördert werden. Die Stipendienleistungen des DAAD beinhalten ein 3-monatiges Stipendium mit einem monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.840 Euro, einem Reisekostenzuschuss für die Reise vom Heimatort zum Gastinstitut und zurück, einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Deutschlandaufenthalt. Es werden maximal je zwei Forscher/innen aus dem Bereich des Privatrechts sowie des Öffentlichen Rechts und ein/e Forscher/in aus dem Bereich des Strafrechts/der Kriminalwissenschaften gefördert.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter:

http://www.jura-hd.de/daad-heidelberg-programm_zur_forderung_int._gastwissenschaftlerinnen_und_gastwissenschaftler.html

Einzureichende Unterlagen:

- Antragsformular

- Darstellung der bisherigen Leistungen in Forschung und Lehre

- Erläuterung des Untersuchungsthemas in Forschung und Lehre

- Einladungsschreiben eines Heidelberger Dozenten

- Lebenslauf

- Publikationsliste


Kontakt:

Dekanat der Juristischen Fakultät
z.Hd. Herrn AOR Dr. Rainer Keil
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
D-69117 Heidelberg

E-Mail: dekanat@jurs.uni-heidelberg.de

Verantwortlich: Korbus
Letzte Änderung: 01.11.2012